Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Twylo Connect zwischen der
Twylo LLC
30 N Gould St Ste N
Sheridan, WY 82801
Vereinigte Staaten von Amerika
E-Mail: mail@twylo.net
(nachfolgend „Twylo“) und ihren Kunden. Twylo Connect richtet sich an Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) und an Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB). Soweit eine Regelung nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gilt, ist das angegeben.
Twylo erbringt öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Vorschriften des TKG zum Schutz der Endnutzer gelten neben diesen AGB; soweit diese AGB davon abweichen, gehen die gesetzlichen Vorschriften vor.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Twylo ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Twylo Connect ist eine cloudbasierte Telefonanlage. Je nach gewähltem Tarif (Starter, Business oder Pro) und gebuchten Zusatzleistungen umfasst die Leistung:
- eine Telefonanlage mit Benutzern, Nebenstellen, Anrufzielen, Bürozeiten und Ansagen,
- Rufnummern und die Vermittlung von Gesprächen in das öffentliche Telefonnetz,
- das Telefonieren im Browser über das Kundenportal und auf dem Mobiltelefon über die App „PortSIP UC“,
- das Kundenportal zur Verwaltung, Bestellung und Abrechnung,
- KI-Sprachassistenten (Voice-Agents), soweit im Tarif enthalten oder hinzugebucht,
- einen Chat- und WhatsApp-Posteingang als Zusatzleistung, die Twylo auf Anfrage freischaltet.
Der genaue Leistungsumfang und die Preise ergeben sich aus der Tarifübersicht und den Preisangaben, die bei der Bestellung bzw. bei der Buchung im Kundenportal angezeigt werden.
Twylo bietet keine reinen Telefonanschlüsse für fremde Telefonanlagen (SIP-Trunks) an.
Festnetz- und Mobilfunk-Flat DE: Die in den Tarifen enthaltene Flat umfasst abgehende Gespräche zu deutschen Festnetzrufnummern (Ortsnetze 02 bis 09) und zu deutschen Mobilfunkrufnummern (015, 016, 017). Nicht enthalten sind Gespräche ins Ausland, zu Sonderrufnummern und Mehrwertdiensten (insbesondere 0137, 0180, 0900, 118xx), zu Satelliten- und sonstigen Sonderzielen sowie Gespräche, die nach § 7 nicht vermittelt werden. Die Flat ist für die übliche Nutzung durch Sie und Ihre Benutzer bestimmt. Nicht bestimmungsgemäß ist insbesondere die Nutzung für massenhafte oder automatisierte Anrufe (etwa Call-Center-, Wähl- oder Rückrufdienste), für Dauerverbindungen oder Standleitungsersatz, für die Weitervermittlung an Dritte oder für den Weiterverkauf. Bei einer solchen Nutzung kann Twylo nach vorherigem Hinweis die Flat auf ein angemessenes Nutzungsverhalten begrenzen oder Verbindungen nach einer Preisliste abrechnen, die Twylo Ihnen zuvor mitteilt (§ 4).
Verfügbarkeit, Wartung und Störungen: Twylo erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und strebt eine hohe Verfügbarkeit der Telefonanlage an. Twylo kann für Wartungsarbeiten die Leistung kurzzeitig einschränken; geplante Wartungen legt Twylo nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten und kündigt sie im Kundenportal oder per E-Mail an. Störungen melden Sie bitte per E-Mail an mail@twylo.net; Twylo beginnt mit der Entstörung unverzüglich an Werktagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen nach § 58 TKG. Nicht zu vertreten hat Twylo Störungen, die auf Ihrem Internetzugang, Ihren Endgeräten, Ihrem Netzwerk oder auf Störungen in fremden Telekommunikationsnetzen beruhen.
Technische Voraussetzungen: Für die Nutzung benötigen Sie einen Internetzugang mit ausreichender Bandbreite und Qualität sowie ein geeignetes Endgerät (aktueller Browser bzw. Smartphone mit iOS oder Android). Diese Voraussetzungen stellen Sie auf eigene Kosten bereit.
§ 3 Bestellung und Vertragsschluss
Die Bestellung erfolgt online im Kundenportal in folgenden Schritten:
- Sie wählen, ob Sie als Privat- oder als Geschäftskunde bestellen, wählen einen Tarif und geben Ihre Daten ein.
- Sie bestätigen Ihre E-Mail-Adresse über einen sechsstelligen Code oder einen Bestätigungslink. Code und Link sind höchstens 24 Stunden gültig.
- Sie sehen die Zusammenfassung mit Tarif, Leistungsumfang, dem zu zahlenden Betrag und der Laufzeitregelung und zahlen einen Monatsbeitrag im Voraus. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „… jetzt zahlen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags ab und bestellen zahlungspflichtig.
- Twylo nimmt Ihr Angebot an, indem Twylo Ihre Telefonanlage einrichtet und Ihnen eine Willkommens-E-Mail mit den Zugangsdaten zur App sendet. Mit Zugang dieser E-Mail kommt der Vertrag zustande. Die Mitteilung über den Zahlungseingang ist noch keine Annahme.
Bis zur Zahlung können Sie Ihre Eingaben jederzeit korrigieren oder die Bestellung abbrechen. Eine begonnene Bestellung bleibt 14 Tage gültig und verfällt danach. Nimmt Twylo Ihr Angebot nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlung an, sind Sie nicht mehr gebunden; bereits gezahlte Beträge erstattet Twylo unverzüglich.
Vertragstext und Vertragssprache: Twylo speichert den Vertragstext (Ihre Bestelldaten, den gewählten Tarif und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB). Die Willkommens-E-Mail bestätigt Ihnen den Vertragsschluss; auf Anfrage sendet Twylo Ihnen den gespeicherten Vertragstext zu. Die jeweils aktuellen AGB können Sie jederzeit unter twylo-connect.com/agb abrufen, speichern und ausdrucken; Ihre Bestelldaten sehen Sie im Kundenportal. Vertragssprache ist Deutsch.
Informationen vor Vertragsschluss: Die wesentlichen Merkmale der Leistung, die Preise, die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen werden Ihnen in der Bestellstrecke vor der Abgabe Ihrer Bestellung angezeigt. Verbraucher erhalten außerdem die Widerrufsbelehrung.
§ 4 Preise, Vorauszahlung, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die Preise, die bei der Bestellung bzw. bei der Buchung im Kundenportal angezeigt werden. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Vorauszahlung: Bei der Bestellung zahlen Sie einen vollen Monatsbeitrag Ihres Tarifs im Voraus. Twylo rechnet die anteilige Nutzung bis zum Ende des laufenden Monats ab; der verbleibende Betrag bleibt als Guthaben auf Ihrem Kundenkonto und wird mit den folgenden Rechnungen verrechnet. Eine Einrichtungsgebühr wird bei der Online-Bestellung nicht berechnet.
Laufende Abrechnung: Abrechnungsstichtag ist der 1. eines Monats. Feste monatliche Entgelte werden im Voraus berechnet, verbrauchsabhängige Entgelte nachträglich auf derselben Rechnung. Rechnungen erhalten Sie per E-Mail; Sie erklären sich mit der elektronischen Rechnung einverstanden.
Zahlung und Fälligkeit: Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienst Stripe. Das bei der Bestellung verwendete Zahlungsmittel wird für die automatische Begleichung der Folgerechnungen hinterlegt; der Einzug erfolgt zum Rechnungsdatum. Vorhandenes Guthaben wird vor dem Einzug verrechnet. Schlägt der Einzug fehl, informiert Twylo Sie per E-Mail und Sie können die Rechnung über den in der E-Mail genannten Zahlungsweg begleichen.
Verzug: Zahlen Sie nicht innerhalb der Zahlungsfrist, geraten Sie mit Zugang einer Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; Verbraucher nur, wenn sie in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurden. Im Verzug schulden Sie die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB: für Verbraucher fünf Prozentpunkte, für Unternehmer neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Twylo erhebt keine pauschalen Mahngebühren; die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen Verzugsschadens und der gesetzlichen Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern bleibt vorbehalten. Zur Sperre bei Zahlungsverzug siehe § 11.
Einwendungen gegen Rechnungen: Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte richten Sie bitte innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform an Twylo. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere nach § 67 TKG, bleiben unberührt.
Änderungen im laufenden Monat: Buchen Sie im Kundenportal Benutzer, Rufnummern oder Zusatzleistungen hinzu, stehen diese sofort zur Verfügung; das Entgelt für den Rest des laufenden Monats wird anteilig berechnet. Verringern Sie die Zahl der Benutzer oder Zusatzleistungen, wirkt das zum Ende des laufenden Monats; für den laufenden Monat erfolgt keine anteilige Erstattung.
Tarifwechsel: In einen höheren Tarif können Sie jederzeit wechseln; der Mehrbetrag für den Rest des laufenden Monats wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist zum Ende eines Kalendermonats möglich, wenn die Zahl Ihrer Benutzer und Zusatzleistungen in den niedrigeren Tarif passt; teilen Sie uns den Wechsel bis zum letzten Tag des Monats per E-Mail mit.
Verbindungen außerhalb der Flat: Gespräche ins Ausland sind im Startzustand gesperrt (§ 5). Nach abgeschlossener Identifizierung können Sie im Kundenportal unter „Anrufziele“ selbst festlegen, in welche Länder abgehende Gespräche möglich sind. Sonderrufnummern und Mehrwertdienste bleiben gesperrt (§ 7). Die Entgelte für Gespräche zu Zielen, die nicht in der Flat (§ 2) enthalten sind, ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die Ihnen im Kundenportal angezeigt wird oder die Twylo Ihnen vor der Freischaltung dieser Ziele mitteilt. Solange Twylo Ihnen keine Preisliste mitgeteilt hat, werden Gespräche zu diesen Zielen nicht gesondert berechnet. Twylo behält sich vor, eine Preisliste einzuführen, und kündigt sie Ihnen mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; der Absatz „Preisänderungen“ gilt entsprechend.
Steuern: Die Umsatzsteuer richtet sich nach Ihrem Land und Ihrem Kundentyp und wird in der Bestellstrecke und auf der Rechnung ausgewiesen. Geschäftskunden in der EU und im Vereinigten Königreich, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung geprüft wurde, erhalten eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Sie sind verpflichtet, eine Änderung Ihrer steuerlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
Preisänderungen: Twylo kann die Preise ändern, um Änderungen der Kosten (etwa für Netzbetreiber, Rufnummern, Lizenzen oder Infrastruktur) weiterzugeben oder Leistungen anzupassen. Preisänderungen kündigt Twylo Ihnen mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) an. Sie können den Vertrag in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten bis zum Wirksamwerden der Änderung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung, kündigen (§ 57 TKG); darauf weist Twylo in der Ankündigung hin. Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf Sie hat oder unmittelbar durch Gesetz oder behördliche Anordnung vorgeschrieben wird.
§ 5 Identifizierung und Startzustand
Twylo ist nach § 172 TKG und den nummernrechtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur verpflichtet, die Angaben zu erheben und zu prüfen, wem Rufnummern zugeteilt werden. Sie identifizieren sich deshalb im Kundenportal über den Prüfdienstleister Didit mit einem gültigen Ausweisdokument. Bei Geschäftskunden gleicht Twylo zusätzlich die Angaben mit dem Handelsregister ab; identifizieren muss sich eine vertretungsberechtigte Person. Die Identifizierung ist innerhalb von 14 Tagen nach Aktivierung Ihres Anschlusses abzuschließen; Twylo erinnert Sie daran per E-Mail.
Bis zur abgeschlossenen Identifizierung steht Ihr Anschluss — soweit Twylo ihn bereits vor der Identifizierung freischaltet — nur im Startzustand zur Verfügung:
- Eingehende und interne Gespräche sind möglich, ausgehend nur Gespräche innerhalb Deutschlands.
- Gespräche ins Ausland, die Bestellung weiterer Rufnummern und die Rufnummernmitnahme sind gesperrt.
- Ortsrufnummern werden erst nach Identifizierung und geprüftem Standortnachweis zugeteilt.
Twylo kann die Freischaltung des Anschlusses auch insgesamt von der abgeschlossenen Identifizierung abhängig machen.
Weichen die Angaben aus der Identifizierung von den Bestelldaten ab, führt das nicht zu einer automatischen Ablehnung; ein Mitarbeiter von Twylo prüft den Fall und fragt bei Ihnen nach. Eine Sperre des Anschlusses wird nicht automatisch ausgelöst, sondern von einem Mitarbeiter von Twylo entschieden.
Nicht abgeschlossene Identifizierung: Ist die Identifizierung 14 Tage nach Aktivierung nicht abgeschlossen, bleibt Ihr Anschluss im Startzustand; Twylo erinnert Sie weiter, und ein Mitarbeiter von Twylo prüft den Fall. Eine Sperre erfolgt nicht automatisch. Bleibt die Identifizierung trotz Erinnerung aus, kann Twylo Ihnen in Textform ankündigen, abgehende Gespräche zu sperren, und setzt Ihnen dafür eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann Twylo abgehende Gespräche sperren; eingehende Gespräche bleiben zunächst möglich. Sobald Sie die Identifizierung nachholen, hebt Twylo die Sperre unverzüglich auf. Holen Sie die Identifizierung auch nach der Sperre und einer erneuten Aufforderung mit angemessener Frist nicht nach, kann Twylo den Vertrag außerordentlich kündigen. Nicht verbrauchtes Guthaben aus Ihrer Vorauszahlung erstattet Twylo in diesem Fall; die bis zur Sperre erbrachten Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Erweist sich, dass Sie bei Bestellung oder Identifizierung falsche Angaben gemacht haben, kann Twylo den Anschluss sofort sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 6 Rufnummern, Rufnummernmitnahme und Rufnummernanzeige
Mit der Bestellung erhalten Sie eine deutsche Mobilfunkrufnummer aus dem Bestand von Twylo; diese erste Rufnummer ist kostenlos. Weitere Mobilfunkrufnummern können Sie nach der Identifizierung im Kundenportal bestellen. Ortsrufnummern und internationale Rufnummern bestellt Twylo für Sie beim Netzbetreiber; die Bestellung geht als Anfrage bei Twylo ein und wird von Mitarbeitern bearbeitet.
Rufnummern werden Ihnen zur Nutzung überlassen; sie bleiben Bestandteil des Nummernraums der Bundesnetzagentur und können Ihnen nicht übereignet werden. Twylo kann eine Rufnummer ändern, wenn das aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnung oder aus zwingenden technischen Gründen erforderlich ist; Twylo kündigt das so früh wie möglich an.
Ortsrufnummern: Ortsrufnummern dürfen nur zugeteilt werden, wenn Sie im jeweiligen Ortsnetz einen Wohn- oder Geschäftssitz haben. Dafür ist je Standort ein Adressnachweis als PDF-Datei erforderlich, den Twylo prüft. Privatkunden geben zusätzlich ihr Geburtsdatum an. Entfällt der Standort, teilen Sie uns das unverzüglich mit; die Ortsrufnummer darf dann nicht weiter genutzt werden.
Rufnummernmitnahme zu Twylo: Sie können bestehende Rufnummern zu Twylo mitnehmen. Mitgenommene Rufnummern sind kostenlos. Für die Mitnahme von Festnetzrufnummern ist ein Vorlauf von mindestens 20 Werktagen erforderlich. Sie stellen sicher, dass Sie zur Mitnahme berechtigt sind, und erteilen die dafür nötigen Erklärungen gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter.
Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter: Sie können Ihre Rufnummern bei Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen (§ 59 TKG). Die Mitnahme können Sie auch noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Twylo berechnet Ihnen für die Mitnahme zu einem anderen Anbieter kein Entgelt. Der Vertrag mit Twylo endet unabhängig von der Mitnahme mit dem Ablauf der Kündigungsfrist; die Leistung für eine mitzunehmende Rufnummer erbringt Twylo bis zur tatsächlichen Übertragung weiter, und Sie zahlen bis dahin nur das anteilige Entgelt für diese Rufnummer, falls die Übertragung auf Wunsch Ihres neuen Anbieters nach dem Vertragsende erfolgt. Rufnummern, die nicht mitgenommen werden, fallen mit Vertragsende an Twylo bzw. den Netzbetreiber zurück.
Rufnummernanzeige (§ 120 TKG): Bei abgehenden Gesprächen wird eine Ihrer Rufnummern übermittelt. Sie können die Anzeige Ihrer Rufnummer je Anruf oder dauerhaft kostenlos unterdrücken lassen; soweit die Einstellung nicht in der App verfügbar ist, richtet Twylo sie auf Ihre Mitteilung per E-Mail ein. Sie dürfen als Absenderrufnummer nur Rufnummern verwenden, die Ihnen von Twylo zugeteilt oder zu Twylo mitgenommen wurden, oder deren Nutzung Ihnen nachweislich zusteht. Das Einstellen fremder oder erfundener Rufnummern ist untersagt und berechtigt Twylo zur sofortigen Sperre. Bei Anrufen zu Notruf-, Auskunfts- und vergleichbaren Diensten kann die Unterdrückung gesetzlich unwirksam sein.
Teilnehmerverzeichnisse: Ihre Rufnummern werden nicht in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse oder Auskunftsdienste eingetragen. Wünschen Sie einen Eintrag, wenden Sie sich an Twylo; Sie bestimmen dann, welche Angaben eingetragen werden.
§ 7 Notruf und nicht erreichbare Rufnummern
Über Twylo Connect können keine Notrufe abgesetzt werden. Anrufe zu den Notrufnummern 110 und 112 sowie zu 115 und 116 117 werden nicht vermittelt; der Anrufer hört eine Fehleransage. Twylo Connect ist deshalb kein Ersatz für einen Telefonanschluss, über den Notrufe möglich sind. Halten Sie für Notfälle immer einen zweiten Anschluss bereit, zum Beispiel ein Mobiltelefon mit SIM-Karte oder einen Festnetzanschluss, und informieren Sie alle Personen, die Twylo Connect nutzen, über diese Einschränkung.
Dieser Hinweis ist Bestandteil der Produktinformation zu Twylo Connect. Mit der Annahme dieser AGB bei der Bestellung bestätigen Sie, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben. Der Notrufausschluss beruht darauf, dass Twylo Connect ortsunabhängig genutzt wird und eine Übermittlung des Standorts an die Notrufabfragestelle, wie sie § 164 TKG für Notrufverbindungen voraussetzt, technisch nicht gewährleistet werden kann.
Nicht vermittelt werden außerdem Anrufe zu Sonderrufnummern der Gassen 0900, 0180 und 0137 sowie zu Auskunftsdiensten (118xx). Kostenfreie Rufnummern (0800) sind erreichbar.
§ 8 Voice-Agents und erzeugte Ansagen
Voice-Agents sind KI-Sprachassistenten, die Anrufe automatisiert entgegennehmen. Sie richten Ihren Voice-Agent im Kundenportal selbst ein und schalten ihn selbst aktiv. Für Begrüßung, Anweisungen und das Verhalten des Voice-Agents gegenüber Ihren Anrufern sind Sie verantwortlich; Twylo stellt die Technik bereit und kontrolliert die Inhalte nicht.
KI-Hinweis: Anrufer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung). Sorgen Sie dafür, dass die Begrüßung Ihres Voice-Agents einen entsprechenden Hinweis enthält, zum Beispiel „KI-Assistent“ oder „digitaler Assistent“. Das Kundenportal weist Sie darauf hin, wenn der Hinweis fehlt. Sie dürfen einen Voice-Agent nicht so einrichten, dass er sich als Mensch ausgibt, Anrufer täuscht oder unter Druck setzt, oder rechtswidrige Inhalte äußert.
Ergebnisse der KI: Die Antworten des Voice-Agents werden automatisch erzeugt und können unzutreffend oder unvollständig sein. Setzen Sie Voice-Agents nicht für Anliegen ein, bei denen ein Fehler zu erheblichen Schäden führen kann (etwa medizinische Notfälle oder verbindliche Rechtsgeschäfte), und prüfen Sie die Anrufberichte.
Anrufberichte: Zu jedem Gespräch eines Voice-Agents entsteht ein Anrufbericht mit Abschrift, Zusammenfassung und Rufnummern. Anrufberichte werden 90 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Gegenüber Ihren Anrufern sind Sie für diese Datenverarbeitung verantwortlich; Twylo verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag (§ 15). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Buchung und Abrechnung: Jeder Voice-Agent belegt einen kostenpflichtigen Platz. Legen Sie einen weiteren Voice-Agent an, wird der dafür nötige Platz mit dem Anlegen gebucht und nach § 4 abgerechnet. Der Preis je Voice-Agent, das enthaltene monatliche Gesprächsminuten-Kontingent und der Preis je weiterer Gesprächsminute ergeben sich aus den Preisangaben, die Ihnen im Kundenportal bei der Buchung angezeigt werden. Gesprächsminuten werden je Gespräch auf volle Minuten aufgerundet; nicht genutztes Kontingent verfällt am Monatsende.
Ansagen erzeugen: Im Kundenportal können Sie aus Text Ansagen erzeugen. Je Ansage sind höchstens 1.000 Zeichen möglich. Das monatliche Zeichenkontingent richtet sich nach Ihrem Tarif und wird im Kundenportal angezeigt; bereits das Vorhören einer neuen Ansage verbraucht Kontingent, das Speichern nicht. Nicht genutztes Kontingent verfällt am Monatsende. Sie dürfen nur Texte verwenden, an denen Sie die erforderlichen Rechte haben.
Voice-Agents versenden keine SMS.
§ 9 Chat und WhatsApp
Die Zusatzleistung „Chat/WhatsApp“ schaltet Twylo auf Anfrage frei. Für WhatsApp benötigen Sie ein eigenes WhatsApp-Business-Konto bei Meta; es gelten zusätzlich die Bedingungen von Meta für WhatsApp Business. Entgelte, die Meta für WhatsApp-Nachrichten erhebt, zahlen Sie direkt an Meta; sie sind nicht im Entgelt von Twylo enthalten. Für die Inhalte Ihrer Unterhaltungen und für die Einholung erforderlicher Einwilligungen Ihrer Kontakte sind Sie verantwortlich.
§ 10 Pflichten des Kunden und Nutzungsregeln
- Sie machen bei Bestellung, Identifizierung und Rufnummernbestellung vollständige und richtige Angaben und teilen Änderungen — insbesondere von Anschrift, Firma, Vertretungsberechtigten, E-Mail-Adresse und Zahlungsmittel — unverzüglich im Kundenportal oder per E-Mail mit.
- Sie nutzen Ortsrufnummern nur, solange der nachgewiesene Standort im jeweiligen Ortsnetz besteht.
- Sie halten Zugangsdaten zum Kundenportal und zur App geheim, geben sie nur an die von Ihnen angelegten Benutzer weiter und informieren Twylo unverzüglich, wenn Sie einen Missbrauch vermuten. Für Entgelte, die durch die Nutzung Ihres Anschlusses entstehen, haften Sie, soweit Sie die Nutzung zu vertreten haben.
- Sie sorgen für den KI-Hinweis Ihrer Voice-Agents nach § 8 und für die erforderlichen Datenschutzhinweise gegenüber Ihren Anrufern und Chat-Kontakten.
- Sie stellen sicher, dass Ihre Benutzer diese Nutzungsregeln kennen und einhalten.
Untersagt ist insbesondere:
- die Nutzung für unerlaubte Werbeanrufe, Spam, automatisierte Massenanrufe oder Massen-Nachrichten, betrügerische oder belästigende Anrufe („Ping-Anrufe“, Drohanrufe) und jede Nutzung, die gegen Gesetze — insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Strafgesetzbuch und das Datenschutzrecht — verstößt,
- die Übermittlung fremder oder erfundener Rufnummern als Absender (§ 6),
- der Weiterverkauf oder die entgeltliche Überlassung der Leistung an Dritte sowie der Betrieb von Weitervermittlungs-, Rückruf- oder Terminierungsdiensten ohne Vereinbarung mit Twylo,
- Eingriffe in die Systeme von Twylo, das Umgehen von Sperren oder Kontingenten und die Nutzung der Leistung zur Störung fremder Netze oder Dienste.
Rechtsfolgen: Bei einem Verstoß fordert Twylo Sie auf, ihn unverzüglich abzustellen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, bei einer Gefahr für die Systeme von Twylo, für Dritte oder für die Sicherheit des Netzes, oder wenn Twylo behördlich dazu aufgefordert wird, kann Twylo die betroffene Leistung auch ohne vorherige Aufforderung sperren (§ 11) und den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 12). Sie stellen Twylo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von Ihnen zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 Sperre
Twylo sperrt Anschlüsse nicht automatisch. Bei Zahlungsverzug, bei einer nicht abgeschlossenen Identifizierung oder bei auffälligen Kosten erhält ein Mitarbeiter von Twylo eine Meldung und entscheidet über das weitere Vorgehen nach den folgenden Regeln.
Sperre wegen Zahlungsverzugs (Verbraucher, § 61 TKG): Wegen Zahlungsverzugs darf Twylo den Anschluss eines Verbrauchers nur sperren, wenn der Verbraucher nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist und Twylo die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich (per Brief, nicht nur per E-Mail) angedroht und dabei auf die Möglichkeit hingewiesen hat, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen. Bei der Berechnung des Betrags bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Verbraucher form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, sowie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht.
Sperre wegen Zahlungsverzugs (Unternehmer): Gegenüber Unternehmern darf Twylo den Anschluss sperren, wenn der Unternehmer mit einem Betrag in Höhe von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug ist und Twylo die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor in Textform angedroht hat.
Umfang und Ablauf der Sperre: Die Sperre beschränkt sich auf die vom Zahlungsverzug oder vom Verstoß betroffenen Leistungen, soweit das technisch möglich ist. Zunächst werden nur abgehende Verbindungen gesperrt; eine auch ankommende Verbindungen erfassende Vollsperrung erfolgt frühestens eine Woche danach. Twylo hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald der Grund entfallen ist, insbesondere sobald der rückständige Betrag gezahlt ist. Für die Dauer einer berechtigten Sperre bleiben Sie zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte verpflichtet.
Sperre zum Schutz vor Kosten: Steigt Ihr Verbindungsaufkommen im Vergleich zu den vorangegangenen Abrechnungszeiträumen außergewöhnlich stark an und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Sie die entstehende Entgeltforderung beanstanden werden oder dass Ihr Anschluss missbräuchlich genutzt wird, kann Twylo abgehende Verbindungen zu den betroffenen Zielen sperren und informiert Sie unverzüglich.
Sperre aus anderen Gründen: Zur Sperre bei nicht abgeschlossener Identifizierung siehe § 5, bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln § 10. Eine Sperre wegen falscher Angaben, Rufnummernmissbrauchs oder einer Gefahr für die Netzsicherheit kann ohne vorherige Androhung erfolgen.
§ 12 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 3 und läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
Ordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Geht Ihre Kündigung erst nach dem letzten Tag eines Monats zu, wirkt sie zum Ende des folgenden Monats. Twylo kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzelne Zusatzleistungen, Benutzer und Rufnummern können Sie nach § 4 zum Monatsende abbestellen, ohne den Vertrag insgesamt zu kündigen.
Form: Die Kündigung bedarf der Textform. Sie können per E-Mail an mail@twylo.net von der bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse kündigen oder — soweit angeboten — die Kündigungsfunktion im Kundenportal nutzen. Twylo bestätigt Ihnen den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich per E-Mail.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Twylo insbesondere vor, wenn Sie mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug sind und eine Mahnung mit Kündigungsandrohung erfolglos geblieben ist, wenn Sie trotz Aufforderung schwerwiegend gegen § 10 verstoßen oder wenn die Identifizierung nach § 5 endgültig ausbleibt. Die Sonderkündigungsrechte bei Preis- und Vertragsänderungen (§§ 4, 16) und bei Leistungsstörungen (§ 58 TKG) bleiben unberührt.
Abwicklung bei Vertragsende:
- Bis zum Vertragsende können Sie Ihre Telefonanlage und das Kundenportal in vollem Umfang nutzen; die Rufnummernmitnahme richtet sich nach § 6.
- Twylo erstellt eine Schlussrechnung. Nicht verbrauchtes Guthaben aus Ihrer Vorauszahlung und aus Verrechnungen erstattet Twylo zeitnah nach der Schlussrechnung auf das zuletzt verwendete Zahlungsmittel, soweit keine offenen Forderungen bestehen.
- Sichern Sie vor dem Vertragsende die Daten, die Sie behalten möchten (etwa Anruflisten, Anrufberichte, Ansagen und Chat-Verläufe). Nach dem Vertragsende deaktiviert Twylo die Telefonanlage und löscht die Telefonanlage, die Benutzer, Ansagen, Anruflisten, Voice-Agents und Anrufberichte, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder telekommunikationsrechtlichen Auskunftspflichten der Löschung entgegenstehen; eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich.
- Vertrags- und Rechnungsdaten bewahrt Twylo auf, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder telekommunikationsrechtliche Auskunftspflichten dies verlangen (siehe Datenschutzerklärung).
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
§ 14 Haftung
Unbeschränkte Haftung: Twylo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Twylo, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Twylo übernommenen Garantie.
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Im Übrigen haftet Twylo bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftungsbegrenzung nach § 70 TKG: Soweit Twylo Ihnen als Endnutzer eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes einen Vermögensschaden nicht vorsätzlich zufügt, ist die Haftung nach § 70 TKG auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung im ersten Satz in der Summe auf höchstens 30 Millionen Euro begrenzt; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Ausgeschlossene Schäden: Twylo haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Notruf über Twylo Connect nicht möglich ist (§ 7), sofern Sie über den Notrufausschluss informiert wurden. Twylo haftet ferner nicht für Störungen, die auf Ihrem Internetzugang, Ihren Endgeräten oder in fremden Netzen entstehen, und nicht für Inhalte, die Sie oder Ihre Voice-Agents gegenüber Dritten äußern.
Datensicherung: Für Daten, die Sie in Twylo Connect ablegen oder die dort entstehen, führt Twylo betriebliche Sicherungen durch. Für Daten, die für Sie über den Betrieb hinaus von Bedeutung sind, sorgen Sie durch eigene Exporte für eine Sicherung; bei einem Datenverlust ist die Haftung von Twylo auf den Aufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen Sicherung durch Sie für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Twylo. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist damit nicht verbunden.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
Soweit Twylo im Rahmen von Voice-Agents, Anruflisten, Sprachnachrichten und Chat personenbezogene Daten Ihrer Anrufer, Kontakte oder Benutzer in Ihrem Auftrag verarbeitet, sind Sie Verantwortlicher und Twylo Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Auf Anfrage per E-Mail an mail@twylo.net stellt Twylo Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Twylo verarbeitet diese Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung, setzt die in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsverarbeiter ein und informiert Sie über beabsichtigte Änderungen dieser Unterauftragsverarbeiter. Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und für die Information Ihrer Anrufer und Kontakte sind Sie verantwortlich.
§ 16 Änderung der AGB, Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
Änderung dieser AGB: Twylo kann diese AGB ändern, soweit das erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben, an Änderungen der Rechtsprechung oder an technische Weiterentwicklungen anzupassen, oder soweit das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung dadurch nicht zu Ihrem Nachteil verändert wird. Änderungen kündigt Twylo Ihnen mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) an und weist dabei auf Ihr Kündigungsrecht hin. Sie können den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 TKG). Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf Sie hat oder unmittelbar durch Gesetz oder behördliche Anordnung vorgeschrieben wird. Widersprechen Sie einer Änderung nicht und kündigen Sie nicht, gilt die Änderung ab dem angekündigten Zeitpunkt.
Streitbeilegung (Verbraucher): Bei Streitigkeiten über die im Telekommunikationsgesetz geregelten Endnutzerrechte (insbesondere §§ 51 bis 67 TKG) können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur beantragen (§ 68 TKG): Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation, Postfach 80 01, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle-tk. Twylo nimmt an diesem gesetzlich vorgesehenen Verfahren teil. An Streitbeilegungsverfahren vor sonstigen Verbraucherschlichtungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nimmt Twylo nicht teil und ist dazu nicht verpflichtet (§ 36 VSBG).
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gerichtsstand: Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin. Twylo bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Schlussbestimmungen: Twylo kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; Twylo kündigt das mindestens einen Monat vorher an, und Sie können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026